Endlich!
Ja, am 06.05.23 beschloss die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e. V. (LV) die neue Rahmengartenordnung und beendete damit einen jahrelangen Streit über deren Formulierungen. Sie ist veröffentlicht auf der Webseite des LV unter dem Stichwort „Gartenfachberatung“ und kann dort von interessierten Kleingärtnern eingesehen werden.
Mitte des Monates Mai versandten wir an alle Vereine, welche mit einer Mail erreichbar sind, eine Information des LELF bzgl. der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), welche im April über den LV veröffentlicht wurde. Seinen Inhalt halte ich für so wichtig, dass ich annahm, dass auch diese Information durch die Vereinsvorstände in den Kleingartenanlagen bekannt (ausgehangen) gemacht würde.
Eine diesbezügliche Kontrolle unsererseits sahen wir aber derzeit als nicht notwendig an. Rückkopplungen zeigten uns jedoch, dass es notwendig ist, besonders wichtige Informationen auch als solche zu kennzeichnen.
Aus diesem Grund sei auch auf eine Gartensendung auf dem „HR“ am von Anfang Mai auf-aufmerksam gemacht, in der u.a. deutlich gemacht wurde, dass mit dem Klimawandel auch immer mehr Pflanzenarten nach Mitteleuropa gelangen, die hier nicht hergehören und hier auch nicht von unseren Insekten gebraucht und genutzt werden.
Genannt wurden dabei der derzeit immer beliebter werdende „Kirschlorbeer“ und bereits mehr oder weniger die schon länger hier wachsende und auch kultiviert werdende „Schmetterlingsflieder“ sowie Rhododendron.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ und „Vor dem Schaden klug sein!“ Sprichworte die eigentlich nahezu jeden aufrütteln sollten. Was ist damit gemeint und wen betrifft es?
Im Fernsehen lief am 02.05.2023 auf ARTE die Sendung eines Biologen, dessen Namen mir leider z.Zeit nicht gegenwärtig ist. Aber sein Anliegen ist es umso mehr. „Die Gärten des Grauens“. Mit Beton, Steinplatten oder Zierkiesel versiegelte Bodenflächen.
Auch in unserer Stadt findet man sie und auch in unseren Kleingärten mehr und mehr. Also auf Flächen, welche nicht einmal das Eigentum des entsprechenden Kleingärtners sind, sondern anderen Personen gehören. Nun ist das Anlegen von solchen Schottergärten nach Pkt. 3.1. Abs. 9 der Rahmengartenordnung des LV vom 06.05.23 verboten.
Tipp des Monats:
- Vorsicht und Aufmerksamkeit bzgl. des Jakobs- und des Frühlingskreuzkrautes ist geboten
- am 11.Juni 23 kommt die Schafskälte, sagt das Internet
Langer, Gartenfachberater des RV