Im vergangenen Monat war u.a. der Heckenschnitt und die damit zusammenhängenden Probleme Thema.
Vergessen wurde dabei erneut unserer behinderten Gartenfreunde.
Wo stellen diese eigentlich ihr Fahrzeug ab – auf dem Parkplatz oder neben dem Gartentürchen? Letzteres geht meist nicht und ist in den Anlagen meist unterschiedlich zu handhabenden.
Die Durchfahrt auf den Wegen ist dabei aber immer zu gewährleisten. Also – wohin damit? Haben sich diese Frage schon einmal die Verantwortlichen in den Kleingartenanlagen gestellt?
Unserer Meinung nach sollten sich die Vereine dafür einen Platz in der Nähe des Gartens eines behinderten Gartenfreundes aussuchen und mit einem entsprechenden Schild markieren.
Überlegenswert wäre auch die Möglichkeit, generell einen Platz für Behinderte in den Kleingartenanlagen zu reservieren, als Zeichen der Gastfreundschaft der Kleingärtner.
Dieser Hinweis ist als Anregung für die Vereinsvorstände gedacht, in denen dieser Sachverhalt auf der Tagesordnung steht.
Wasser - ein Thema, dass aktuell auch in unseren Kleingärten immer mehr an Bedeutung gewinnt und das nicht nur zum Gießen.
Auch Pools wollen gefüllt werden und die Frage - mit welchem Wasser – eigentlich, wird immer wichtiger.
Trinkwasser oder Brauchwasser. Welches ist wofür geeignet und welches steht für alle zur Verfügung. Während Brauchwasser in den Vereinen unterschiedlich abgerechnet wird, ist das bei Trinkwasser in der Regel nur über eine Gesamtrechnung möglich, die dann gleichmäßig auf die Pächter aufgeteilt wird. So weit so gut!
Doch was passiert, wenn Fremde in die offen stehenden Kleingartenanlagen gehen (fahren) und sich an den Trinkwasserstellen bedienen? Notversorgung ist dabei nicht gemeint.
Nein, man fährt mit dem Kfz. und Hänger vor und bedient sich an der Zapfstelle und niemanden stört es.
Woher hat der Dieb, denn ein solches Handeln ist Diebstahl, eigentlich den Schlüssel für die Zapfstellen? Nachgemacht oder von einem Kleingartenpächter der geschädigten Anlagen ausgeliehen? Und wie kommt er in die Anlage – nun gut die Tore der Kleingartenanlagen stehen oft sperrangelweit offen und das nicht selten 24 Std. am Tag, obwohl die meisten auch abschließbar sind.
Denkt einmal darüber nach und handelt entsprechend, obwohl dieser Hinweis nicht für all unsere Anlagen notwendig ist, schadet er nicht.
Langer, Gartenfachberater des RV